Die Beratungsstelle CEF für Ehepaare in Krisensituationen stellte fest, wie wenig informiert mündige Bürger über die gravierenden Folgen von Ehescheidungen für betroffene Erwachsene und Kinder sind. Im Folgenden können Sie ihre interessante Zusammenfassung aktueller Studien lesen. Damit zeigen sie, wie sich die erschreckende Bilanz der seit den 60er Jahren kontinuirlich ausgehebelten Scheidungsgesetzen präsentiert:
"Blauäugig redet man von einer in Erwägung gezogenen Scheidung ohne die hohen finanziellen, emotionalen, gesundheitlichen und sozialen Kosten zu bedenken, die damit unweigerlich auf jeden Betroffenen zukommen. Auch die Politik scheint die Tendenz zur Scheidung – wenn man die Gesetze ansieht – eher zu befürworten. Die Kosten, die jede Scheidung unserer Wirtschaft und Gesellschaft zufügt, wurden bisher offensichtlich übersehen." (CEF e.V.)
Folgen für Erwachsene
Scheidung ist für viele Paare und ihre Kinder eine wirtschaftliche Katastrophe: Erworbenes muß verkauft werden. Ein Mann muß nach der Scheidung 35 - 55% seines Nettoeinkommens für Frau und Kinder bezahlen. Anschließend wird er noch als ”Lediger” versteuert. Ihm bleibt selten mehr als das Minimum zum Lebensunterhalt (Ruthe 1997, S. 159)
Für die Frau sieht es selten besser aus, denn das Gehalt eines durchschnittlich verdienenden Mannes reicht nicht aus, zwei Haushalte zu finanzieren. Ihre Finanzkraft verringert sich bei der Hälfte der geschiedenen bzw. alleinerziehenden Frauen nach einer Scheidung um durchschnittlich 23% (zit. nach Schwäbische Zeitung, 12/2003) Generell berichten geschiedene Frauen eher von finanziellen Problemen als unverheiratete (Simenauer und Carroll 1982). Betroffen sind davon auch die Kinder, vor allem bezüglich der privaten Förderung ihrer Talente.
Scheidung ist ein dauerhafter Prozess, vor allem, wenn Kinder vorhanden sind. Jeder wird Jahre brauchen, sich innerlich wirklich vom Partner zu trennen. Für den von den Kindern getrenntenElternteil ist die Trennung eine beständige Quelle innerer Schmerzen. Jedes vierte Paar schafft es nicht, sich gütlich zu trennen. 5% führen erbitterte Scheidungskriege, kämpfen um die Kinder oder die Finanzen.
Nach der Scheidung empfinden viele Geschiedene weiterhin Schmerz, Selbstmitleid, Verzweiflung, Angst, Schuldgefühle oder Reue. Sie erleben sich als Versager, leiden unter Depressionen und abruptem Stimmungswechsel, fühlen sich einsam, entfremdet, desorientiert, hilflos und unsicher. Oft führt ihr emotionaler Zustand zu Konzentrationsstörungen, ständiger Müdigkeit, Erschöpfung, Rückgang der Leistungsfähigkeit, psychosomatischen Störungen oder Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch. Beim verlassenen Partner sind diese Scheidungsprobleme zumeist weiterhin etwas stärker ausgeprägt. Auch der nichtsorgeberechtigte Elternteil mag weiter unter dem Verlust der Kinder leiden.
Eine amerikanische Studie (Hetherington, Cox und Cox 1982), bei der insgesamt 102 geschiedene und vollständige Familien miteinander verglichen wurden, kam zum Ergebnis: "Zufriedenheit, Selbstachtung und Gefühle der Kompetenz im heterosexuellen Verhalten stiegen gleichmäßig über einen Zweijahreszeitraum bei geschiedenen Männern und Frauen an, aber waren selbst im zweiten Jahr nicht so hoch wie bei verheirateten Ehepaaren" (S. 249) - mit Ausnahme von denjenigen, die in der Zwischenzeit wieder geheiratet hatten. Selbst zehn Jahre nach der Trennung wurde bei einer Längsschnittuntersuchung (Wallerstein und Blakeslee 1989) über 52 Scheidungsfamilien festgestellt, dass ein Viertel der Mütter und ein Fünftel der Väter ihr Leben noch nicht wieder in den Griff bekommen hatten und stark von der emotionalen Unterstützung ihrer Kinder abhängig waren. Generell erschien das Leben nach der Scheidung in der Rückschau viel schwieriger als erwartet. Besonders viele ältere Personen, die sich nach langen Ehejahren scheiden ließen, waren einsam und unglücklich. Sie sahen mit Angst in die Zukunft. Nur etwa die Hälfte der Befragten waren mit ihrem derzeitigen Leben zufrieden.
Hinzu kommt, dass viele Geschiedene nicht mit dem Leben als Single zurechtkommen. Beispielsweise ergab eine für die USA repräsentative Umfrage bei rund 3.000 Singles (Simenauer und Carroll 1982), dass nur 6 % der einmal geschiedenen im Vergleich zu einem Viertel der unverheirateten Frauen sagten, dass das Leben als Single "wunderbar" sei. Nur ein Viertel der geschiedenen im Gegensatz zu fast der Hälfte der unverheirateten Frauen gaben an, dass sie die mit dem Leben als Single verbundenen Probleme meistern. Nur etwa ein Fünftel der geschiedenen Männer meinten, dass ihr Leben als Single trotz Problemen gut verlaufe. Rund 6 % bevorzugten den Lebensstil als Single, während mehr als die Hälfte der Männer (insbesondere ältere und besser verdienende) wieder heiraten wollte.
Nach diesen Forschungsergebnissen dürfte nicht überraschen, dass Geschiedene in psychiatrischen Kliniken überrepräsentiert sind und auch häufiger ambulant behandelt werden (Bojanovsky 1983). Sie leiden öfter unter psychischen Störungen (vor allem Frauen) oder Alkoholismus und unternehmen häufiger Selbstmordversuche .Eine Folge von Scheidung sind psychische und körperliche Krankheit in Form von Depressionen, Lebensunlust, Ängsten, sogart Suizidgefahr. Laut einer amerikanischen Studie mit mehr als 12.000 Betroffenen Männern belegt, dass Scheidung plus berufliche Belastung das Todesrisiko verdoppelt. Selbst ohne zusätzlichen Stress erhöht eine Trennung von Frau und Familie die Sterberate um 37%. Sozialwissenschaftler Gerhard Amendt hat mit der Veröffentlichung einer Untersuchung im Januar 2004 ähnliche Ergebnisse vorgelegt. Hier beklagten 3600 per Internet befragte Scheidungsväter, deren Nachwuchs bei den Müttern lebt, über seelische und körperliche Beschwerden. 71% arbeiten lustlos oder ertränken sich mit Arbeit um ihren Kummer zu vergessen (Quelle: Focus 10/2003). Auch überrascht nicht, dass viele Geschiedene im Nachhinein die Scheidung als einen Fehler bezeichnen (Hetherington, Cox und Cox 1982). Bei einer Befragung von 210 Geschiedenen (Spanier und Thompson 1984) gaben fast 30 % an, dass die Ehescheidung eines der tragischsten Ereignisse sei, die einem Menschen zustoßen könnten.
Die Hoffnung, das Glück in einer zweiten Ehe zu finden, erweist sich meist als trügerisch. Zu den normalen Belastungen und Konflikten einer Partnerschaft kommen in der Zweitehe die Konflikte, die sich durch Unterhaltszahlungen und Kinder aus erster Ehe ergeben. Aufgrund der erhöhten Belastungen ist das Führen einer Zweitehe sehr erschwert (die Scheidungsrate liegt bei 75%).
Die Hoffnung, durch Scheidung allen Schmerzen und Problemen zu entrinnen und das Glück mit einem anderen Partner zu finden, ist nur dann begründet, wenn man sich ernsthaft mit sich selbst und seinen falschen Einstellungen auseinander setzt und sich die Fähigkeiten aneignet, die nötig sind, um eine Ehe erfolgreich zu führen. Dies kann man allerdings genauso gut mit dem Partner tun, mit dem man verheiratet ist.
Folgen für Kinder
Persönliche Folgen von Ehescheidung für betroffene Kinder
Die Zahl der minderjährigen Kinder, die im Jahr 2002 von der Scheidung ihrer Eltern betroffen waren, ist in Deutschland gegenüber dem Vorjahr (153 520) auf 160 100 Kinder angewachsen. Der Anteil der geschiedenen Eltern mit minderjährigen Kindern lag bundesweit – bezogen auf alle Scheidungsfälle – bei 49,9 % gegenüber 2001 mit 49,6% (Quelle: Statistisches Bundesamt, Wirtschaft und Statistik 12/2003, S. 1105).
"Der Tod ist nicht so schlimm wie eine Scheidung" - makabre Worte des 19jährigen Paul, eines Sohns getrennter Eltern, aufgezeichnet von Anneke Napp-Peters in ihrer Langzeitstudie. Psychologen können bestätigen, dass beim Tod des Vaters oder der Mutter die Folgen für die Entwicklung eines Kindes in der Regel weniger schlimm sind als beim Fortgang eines Erzeugers.
Echte Halbwaisen sind in der Lage, sich mit dem unwiderruflichen Schicksalsschlag abzufinden und Gegenkräfte zu entwickeln; Scheidungskinder hingegen vermögen nicht wirklich zu begreifen, dass das geliebte Wesen noch existiert, aber den Kontakt abbricht oder stark reduziert. Von Bedeutung ist also weniger, dass ein Elternteil fehlt, sondern warum er fehlt.
Die Folgen von Scheidung sind für die betroffenen Kinder verheerend: Für die Kinder ist eine Scheidung mindestens so schmerzhaft wie für die Eltern. 39% aller Scheidungskinder sind emotional dermaßen beeinträchtigt, dass sie die Klasse wiederholen müssen (Ruthe 1997). Sie leiden unter dem Verlust des weggezogenen Elternteils und unter der emotionalen oder berufsbedingten Abwesenheit des sie betreuenden Elternteils. Kinder aus Scheidungsfamilien entwickeln häufig Schuldgefühle und verlieren an Selbstwertgefühl. Sie erleben der Scheidung voraus gehende emotionale elterliche Spannungen, Streitigkeiten von aggressivem Schweigen bis zur Gewaltanwendung vor und nach der Scheidung. Dies führt bei Kindern schon im Vorfeld der Scheidung zu emotionalen Spannungen und Existenzängsten, zu Regression, Aggression, zunehmender Orientierungs- und Haltlosigkeit und seelischen und körperlichen Krankheiten.
In der Nachscheidungs-Zeit erleben die Kinder sich im Spannungsfeld zweier Eltern, die ihnen durch ihre Konflikte häufig weiter seelischen Schaden zufügen. Nicht selten haben sie den Verlust eines Elternteils – in der Regel des Vaters – zu verkraften. Nur 23% aller geschiedenen Väter betrachten ihre Vaterrolle seit der Scheidung als unverändert (Quelle: G. Armendt, Universität Bremen, nach Focus 10/2004). Nur ca. 50% der Kinder verbleiben in Kontakt mit dem nicht-sorgeberechtigten Elternteil (Ruthe 1997,. S. 156).
Meist geht ein Wohnungswechsel mit der Scheidung einher. Die Kinder verlieren gleichzeitig mit dem intakten Elternhaus ihr gewohntes Umfeld und ihren Freundeskreis. Eine erhebliche innere Verunsicherung ist die Folge. Durch Trennung / Scheidung wird die finanzielle und erzieherische Belastung der Person, bei der sie verbleiben, höher. Private Förderung ihrer Talente wird in der Folge zurück geschraubt bzw. beendet, so dass Scheidungskinder auch eine Einschränkung in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit erfahren müssen.
Nach einer amerikanischen Untersuchung (Hetherington, Cox und Cox 1985) entwickeln Scheidungskinder vor allem folgende Symptome:
"In den ersten paar Jahren nach der Scheidung weisen Kinder aus geschiedenen Familien im Vergleich zu Kindern aus nicht geschiedenen Familien mehr antisoziales, impulsives Ausagieren, mehr Aggressionen und Ungehorsam, mehr Abhängigkeit, Angst und Depression, mehr Schwierigkeiten in sozialen Beziehungen und mehr problematische Verhaltensweisen in der Schule auf. Von Unterschieden in externalisierenden, impulsiven und antisozialen Verhaltensweisen wird regelmäßiger berichtet als von solchen in internalisierenden Störungen wie Rückzugsverhalten, Depression und Angst" (S. 518).
Napp-Peters (1988) Untersuchung ergab, dass bei 59 Kindern aus 52 Familien langfristige Störungen auftraten, und zwar bei 36 % Aggressionen, bei 36 % Depressionen, bei 19 % Einkoten, Einnässen, Suizidversuche und ähnliches sowie bei 9 % Lügen, Stehlen etc.. In zwei Dritteln der Fälle wurde eine Erziehungsberatungsstelle konsultiert.
Bei einer Studie (Schleiffer 1988) über 438 Kinder und Jugendliche sowie deren Familien, die zwischen 1980 und 1982 die Ambulanz der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Frankfurt aufsuchten und von denen 121 die Trennung bzw. Scheidung ihrer Eltern erlebt hatten, wurden bei Scheidungskindern seltener Entwicklungsstörungen, aber häufiger Störungen des Sozialverhaltens, autoaggressive Symptome sowie Suizidgefährdung, dissoziale Verhaltensweisen, Schulphobie, Enkropesis (Einkoten) und "gemischte" Syndrome diagnostiziert als bei anderen Patienten. Bei Sechs- bis Zehnjährigen war es häufiger zu einer Externalisierung, bei Pubertierenden zu einer Internalisierung gekommen. Scheidungskinder sind auch in Heimen und Pflegefamilien überrepräsentiert (Tischer- Bücking 1989).
Unterschiede Jungen und Mädchen
Häufig sind Unterschiede bei Jungen und Mädchen hinsichtlich der Verarbeitung der Scheidungsphase, ihrer Weiterentwicklung und Symptomatik zu beobachten. So weisen Buben mehr Verhaltensauffälligkeiten auf (insbesondere aggressiver Natur), die zumeist für eine längere Zeit auftreten; sie sind auch häufiger ungehorsam und rebellisch. Generell tendieren Jungen eher zu externalisierenden und Mädchen zu internalisierenden Reaktionen.
Bei Buben, die bei ihren Müttern aufwachsen, ist oft auch eine "untypische" Geschlechtsrollen-Entwicklung festzustellen: Sie weisen zum Beispiel mehr feminine Züge auf und spielen häufiger mit Mädchen. Das ist seltener der Fall, wenn sie viel Kontakt zu ihren Vätern oder anderen männlichen Bezugspersonen haben oder wenn "typisch männliche" Verhaltensweisen von ihren Müttern gefördert werden. Feminine Züge treten häufiger auf, wenn sie von ihren Müttern überbehütet und infantilisiert werden oder diese ihre Väter abwerten (Hetherington, Cox und Cox 1982, 1985; Kurdek 1989).
Generell scheinen Verhaltensauffälligkeiten und psychische Probleme bei Einzelkindern, bei jüngeren Kindern und solchen mittleren Alters sowie bei Kindern häufiger zu sein, deren sorgeberechtigter Elternteil gegengeschlechtlich ist. Negativ wirken sich auch ein niedriger sozioökonomischer Status sowie Spannungen und Konflikte zwischen den geschiedenen Eltern aus. Zumeist wird davon berichtet, dass Verhaltensauffälligkeiten und psychische Probleme häufiger sind, wenn nur wenig Kontakt zum nichtsorgeberechtigten Elternteil besteht (Napp-Peters 1989).
Verhaltensauffällig
Viele verschiedene Faktoren werden dafür verantwortlich gemacht, dass Scheidungskinder verhaltensauffällig werden oder bleiben. Beispielsweise wird auf Vernachlässigung, Mangel an emotionaler Zuwendung, unzureichende oder inkonsistente elterliche Kontrolle und chaotische Familienverhältnisse verwiesen. In manchen dieser Fälle sind überstarke Bindungen zwischen Eltern und Kindern (Symbiosen) oder in Ablehnung verkehrte Bindungen festzustellen, aber auch Bündnisse, Ausstoßungs-Tendenzen oder die Zuweisung von Rollen wie die des Ersatzpartners oder Sündenbocks.
Oft kommt es auch zur Ausbildung von Symptomen, wenn die Eltern psychisch auffällig sind, unter Ängsten und Depressionen leiden. Belastend wirkt sich aus, wenn Kinder Gewalttätigkeiten zwischen ihren Eltern erlebten: Jungen identifizieren sich dann oft mit dem Aggressor und werden selbst gewalttätig, Mädchen übernehmen vielfach eine Opferrolle.
Kinder und Jugendliche leiden in der Nachscheidungsphase eher unter Verhaltensauffälligkeiten oder psychischen Störungen, wenn sie sich für die Trennung ihrer Eltern verantwortlich machen, noch immer auf eine Versöhnung hoffen, starke Trennungsängste erleben oder im Konflikt zwischen Ablösungs-Bestrebungen und starken Bindungen stehen.
Negativ kann sich ferner auswirken, wenn sie sich als Bürde für den sorgeberechtigten Elternteil sehen, auf neue Partner ihrer Eltern eifersüchtig sind oder feindselige Gefühle gegenüber dem nichtsorgeberechtigten Elternteil empfinden. Manche Kinder interpretieren den Elternverlust oder die Einstellung von Unterhaltszahlungen auch so, als ob sie wertlos und nicht liebenswürdig wären. Solche Gefühle werden zudem geweckt, wenn nichtsorgeberechtigte Elternteile von sich aus auf ihr Umgangsrecht verzichten, häufig Besuche absagen oder zu den vereinbarten Terminen nicht erscheinen.
Ältere Mädchen erleben sich auch als wenig attraktiv und als Frau abgelehnt, wenn sich ihre Väter nicht mehr um sie kümmern. Da ihre Mütter ebenfalls zurück gewiesen wurden, vergrößert die Identifikation mit ihnen noch den Eindruck, nicht liebenswert zu sein. Zumeist führt aber erst eine Kombination mehrerer der in den letzten Absätzen erwähnten Faktoren zu einer Konstellation, unter der Verhaltensauffälligkeiten und psychische Probleme ausgebildet werden und sich verfestigen.
Viele Konflikte in die Kinder mit hinein gezogen werden, beziehen sich auf Unterhaltszahlungen. So fand Napp-Peters (1985, 1988) heraus: "Nur 42 Prozent der Eltern erhalten vom geschiedenen Ehepartner regelmäßig Unterhalt für die gemeinsamen Kinder. Bei 18 Prozent wird der Unterhalt nicht regelmäßig oder vermindert gezahlt. 26 Prozent haben noch nie Unterhaltsleistungen erhalten. 14 Prozent der Eltern, vorwiegend Väter, legen keinen Wert auf Unterhalt ..." (1988, S. 24). In den meisten Fällen waren die Kinder Ansprechpartner oder Ventil für die hieraus resultierende Enttäuschung oder Verbitterung.
Viele Konflikte zwischen Geschiedenen, die auf Kosten der Kinder ausgetragen werden, entzünden sich auch am Umgangsrecht. Zum einen versuchen viele sorgeberechtigte Elternteile, die Wahrnehmung dieses Rechts zu erschweren, weil sie sich auf diese Weise an ihrem früheren Partner rächen wollen, ihn für unregelmäßige oder unzureichende Unterhaltszahlungen bestrafen möchten oder ihn als Eindringling erleben - insbesondere wenn sie eine neue Kernfamilie bilden und diese gegenüber Außenstehenden deutlich abgrenzen wollen. Manche möchten nicht, dass ihre Kinder mit dem umgangsberechtigten Elternteil in Kontakt kommen, weil sie dessen Erziehungsstil oder neuen Partner ablehnen.
Auch die Weiterentwicklung der beiden früheren Ehegatten kann zu unterschiedlichen Perspektiven hinsichtlich der Kindererziehung führen. Zum anderen sind viele umgangsberechtigte Elternteile bei Besuchen unpünktlich, sagen diese kurzfristig ab, erscheinen zu den vereinbarten Terminen nicht oder verhalten sich bei Besuchen ihren Kindern gegenüber wenig akzeptabel (sind zum Beispiel betrunken, bedrohen sie, fragen sie aus oder versuchen, sie negativ zu beeinflussen). Weitzman (1985) berichtete, dass es bei ihren Interviews mit 228 seit einem Jahr geschiedenen Männern und Frauen "zahlreiche spontane Äußerungen von Müttern gab, die versuchten, den Vater zu überzeugen (oder ihn baten), seinen Kindern mehr Aufmerksamkeit zu schenken und mehr Zeit mit ihnen zu verbringen. Mit großer emotionaler Besorgnis wurden Beschwerden über Väter vorgebracht, die nicht anriefen, ein wichtiges Baseballspiel oder eine Schultheateraufführung verpassten, einen Geburtstag vergaßen, eine Reise absagten, auf die sich die Kinder schon seit Monaten gefreut hatten, oder einfach aufhörten, ihre Kinder zu besuchen" (S. 230).
Knapp ein Viertel der Befragten, und zwar gleichermaßen sorge- und umgangsberechtigte Eltern, berichteten von Problemen hinsichtlich des Besuchsrechts. Für den nichtsorgeberechtigten Elternteil ist oft auch problematisch, dass er sich gegenüber seinem früheren Ehepartner als Verlierer oder Bittsteller, als ohnmächtig und ungerecht behandelt erlebt. Er zieht sich dann häufig zurück. Aber auch der sorgeberechtigte Elternteil fühlt sich vielfach benachteiligt, da er die Last der Kindererziehung tragen muss und von seinem geschiedenen Ehegatten kaum entlastet wird.
Viele Auseinandersetzungen resultieren daraus, dass Geschiedene nicht zwischen Partner- und Elternebene trennen können. So werden alte Partnerkonflikte über die Kinder ausgetragen. Besonders problematisch ist, wenn die früheren Ehegatten weiterhin nur negative Seiten am jeweils anderen sehen oder unakzeptable Aspekte ihrer selbst auf ihn projizieren. Auch eine Wiederheirat kann zu neuen Auseinandersetzungen über Sorge- und Umgangsrecht, Unterhaltszahlungen und so weiter führen.
So befinden sich von Scheidung betroffene Kinder – nicht selten als Störfaktor – in den neuen bzw. wechselnden Partnerschaften ihrer geschiedenen Eltern und erleben neue Geschwister-Konstellationen, die häufig nicht von Dauer sind (Scheidungsqoute bei Zweitehen mit Kindern: 75%. Die Trennungsquote bei unehelichen Partnerschaften liegt nach fachlichen Schätzungen noch höher).
Zu beachten ist auch, dass Forschungsergebnisse zeigen, "dass es bei Kindern weniger wahrscheinlich ist als bei ihren Eltern, dass sie sich vom Stress der Trennung erholen" (Isaacs, Montalvo und Abelsohn 1986, S. 6). Viele von ihnen leiden nicht nur zehn Jahre nach der Scheidung noch an deren Folgen, sondern scheitern später auch unverhältnismäßig häufig in ihren eigenen Ehen (Langenmayr 1987; Wallerstein und Blakeslee 1989).
Ein ebenso düsteres Bild erbringt die Untersuchung von Napp-Peters. Bei der ersten Befragung Anfang der achtziger Jahre hatten sich 22 Prozent der Kinder als verhaltensgestört erwiesen. 12 Jahre später war es nur wenigen von ihnen gelungen, ihr Leiden abzulegen. Doch weitere 31 Prozent, die bei der ersten Untersuchung nicht aufgefallen waren, zeigten nun deutliche Störungen. So kommt auch Napp-Peters auf eine Scheidungsgeschädigten-Quote von rund 50 Prozent. Kinder ohne Mütter: Da die Hamburger Soziologin auch Scheidungsfamilien untersuchte, bei denen die Kinder beim Vater leben, konnte sie ein schiefes Bild von der Bedeutung des Eltern-Geschlechts zurechtrücken: Kinder ohne Mütter - gleich ob Jungen oder Mädchen - sind ebenso oft geschädigt wie Kinder ohne Väter.
Die Biografie von Scheidungskindern ist in der Folge von mangelnder Bindungsfähigkeit mit hoher
eigener Scheidungsrate (80%) gezeichnet. Weitere Folgen:
Weitere Folgen:
5 mal mehr gefährdet, Selbstmord zu begehen
32 mal mehr gefährdet, von zu Hause weg zu laufen
14 mal mehr gefährdet, Vergewaltigungen zu begehen
9 mal mehr gefährdet, frühzeitig aus der Schule auszusteigen
10 mal mehr gefährdet, Drogen zu nehmen
9 mal mehr gefährdet, in einer Erziehungsanstalt zu landen
20 mal mehr gefährdet, sich im Gefängnis wiederzufinden
33 mal mehr gefährdet, ernstlich körperlich misshandelt zu werden
73 mal mehr gefährdet, Opfer tödlichen Missbrauchs zu sein [Die Quellen für diese Fakten aus den
USA können nachgewiesen werden ("Die vaterlose Gesellschaft")
Scheidungskinder verlassen verfrüht das Elternhaus
Mädchen mit Vaterverlust durch Trennung und Scheidung werden verfrüht Mutter bzw. erleiden Abtreibungen
- Der Verlust eines einigermaßen seine Aufgaben in der Familie wahrnehmenden Vaters ist vor allem für Jungen eine seelische Katastrophe mit Spätfolgen. Sie haben in der Regel einen Mangel an Identitätsbildung zu verzeichnen. Jungen mit Vaterverlust durch Trennung und Scheidung erleiden einen Mangel an Antizipation von männlicher Sozialisation, d.h. sie wissen später nicht, wie man eine Familie leitet. Dazu kommt, dass sie häufig von der alleinerziehenden Mutter zum Ersatzpartner gemacht werden. Dies kann im Extremfall zu Bindungsunfähigkeit, Homosexualität und Kriminalität führen. Wem dies übertrieben erscheint, kann sich in Schnack / Neutzling 1990 ein umfassendes Bild davon machen
- Tief im Inneren sitzen Enttäuschung und Hass auf das gegengeschlechtliche Elternteil, das sich auf die Paarbeziehungen der Folge-Generation überträgt und sie erschwert bzw. verunmöglicht. Die Scheidungsrate der Folge-Generation wird voraussichtlich weiter steigen
- Häufig erfolgt eine Flucht in die Medien, Drogen oder Kriminalität, wo sie in Eskapismus und Anerkennung Ersatz für das verlorene Zuhause erhoffen
- Die vorherrschende Meinung, dass eine Scheidung eine vorübergehende Krise darstellt, die nach einiger Zeit von selbst überwunden würde, ist falsch. Unter der Scheidung, in deren Verlauf ein Elternteil ausgegrenzt wird, leiden Kinder jahrelang, allzu oft ein Leben lang. In einer abschließenden Stichprobe von 54 Kindern, die besonders unter der Ausgrenzung litten, zeigte sich: Nur 25 Prozent der Kinder ist es gelungen, ihre scheidungsbedingten Schwierigkeiten zu überwinden und sich zu lebenstüchtigen Erwachsenen zu entwickeln. 75 Prozent haben dagegen nach wie vor große Probleme, den Alltag zu bewältigen und längerfristige Perspektiven für ihr Leben zu entwickeln. Knapp die Hälfte hat Probleme mit Alkohol und Drogen, einige haben wegen Beschaffungskriminalität bereits vor dem Richter gestanden.
- Die 25 Prozent der Kinder, die ihr Leben in den Griff bekommen haben, konnten auf gute Kontakte zu ihren nichtsorgeberechtigten Eltern und auf viel Unterstützung zurückgreifen. Der Verlust von Familienbeziehungen ist dagegen nicht nur die häufigste Folge der Scheidung, sondern zugleich auch die gravierendste Ursache für scheidungsbedingte Störungen bei Kindern.
- Die Reaktionsweisen von Jungen und Mädchen auf veränderte Familiensituation ist unterschiedlich. Während Jungen unmittelbarer mit anhaltendem Problemverhalten reagieren, treten psychische Störungen bei Mädchen - zumeist verzögert - mit der Pubertät auf. Vor allem aber wuchsen die Kinder fast ausnahmslos in Familien auf, die den anderen Elternteil ausgrenzten.
- Das erschütternde Ergebnis der bisher einzigen repräsentativen Langzeitstudie ist: Ausschließungsprozesse des nichtsorgeberechtigten Elternteils führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu scheidungsbedingten irreversiblen Störungen, die die Unfähigkeit im Erwachsenenalter zu Folge haben, ihren Alltag zu bewältigen. Verbunden damit sind Alkoholprobleme, Drogenabhängigkeit und Kriminalität. 80% der Kinder, die in Heimen leben, kommen aus Scheidungsfamilien. Die Autorin kommt zum Schluß: Als gesellschaftliches Massenphänomen ist die Scheidung - und sind vor allem die Scheidungsfolgen - heute kein privates Problem mehr. Anneke Napp-Peters, Familien nach der Scheidung.
Dies sind mögliche Folgen einer Scheidung für die Kinder des geschiedenen Ehepaares.
Folgen für die Gesellschaft
Die Bielefelder Soziologen Hans-Jürgen Andress, Barbara Borgloh, Miriam Güllner und Katja Wilking haben im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine Studie zu den wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung für Familien durchgeführt. Die Studie ist unter dem Titel "Wenn aus Liebe rote Zahlen werden - über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung" Ende November / Anfang Dezember 2004 im Westdeutschen Verlag erschienen.
Die Haupt-Botschaften der Soziologen lauten: Trennung und Scheidung gehören neben Arbeitslosigkeit, Krankheit und niedriger Bildung zu den großen wirtschaftlichen Risikofaktoren. Für die betroffenen Individuen wie auch für den Staat verursachen Trennung und Scheidung hohe Kosten und stellen die Solidargemeinschaft vor gravierende finanzielle und soziale Probleme. Deren Begrenzung und Lösung ist ebenso wichtig wie die Prävention und Beratung. Konkrete Ansätze hierzu liefert diese Studie. Sie benennt erstmals auf empirischer Grundlage die Hauptprobleme und deren Ursachen und liefert Handlungs-Empfehlungen für die Rechts- und Familienpolitik.
Trennung und Scheidung verdoppeln das Armuts-Risiko der Frauen - trotzdem geht die Scheidung in zwei Dritteln aller Fälle von den Frauen aus. Obwohl die Armutsquote der Frauen von 20 Prozent (zwei Jahre vor der Trennung) auf 34 Prozent im Jahr nach der Trennung ansteigt, geht die Initiative zur Trennung hauptsächlich von ihnen aus. Das könnte unter anderem daran liegen, dass es für eine Frau unter Umständen auch finanziell attraktiv sein kann, sich zu trennen. Folgendes Beispiel zeigt, wie es bei der bestehenden Gesetzgebung dazu kommen kann:
Netto-Jahres-Einkommensvergleich
Frau in der Ehe, 2 Kinder | Frau geschieden und wiederverheiratet, 2 Kinder | |
Einkommen aktueller Ehemann | 40'000 Euro | 40'000 Euro |
Eigenes Einkommen Halbtagsjob | 10'000 Euro | 10'000 Euro |
Kindergeld | 300 Euro | 180 Euro (hälftig) |
Kindersunterhalt | 0 Euro | 9'600 Euro |
Gesamt-Einkommen | 53'000 Euro | 61'500 Euro |
Differenz: 8'500 Euro weniger hat die nichtgeschiedene Frau.
- Lebt die Frau mit einem Partner, hat nicht sie den Nachweis zu erbringen, dass sie nicht in Lebensgemeinschaft leben, sondern die Beweislast liegt beim Zahlelternteil und ist schwer zu erbringen
- Der Unterhalt ist steuerfreies Einkommen, aber der Unterhaltsleistende muss ihn als Einkommen versteuern
- Einkommen des neuen Partners wird auf Kindes-Unterhalt nicht angerechnet
- Ungleichbehandlung von unterhaltsberechtigten und Sozialhilfe beziehenden Frauen bezüglich der Pflicht zur Arbeitsaufnahme: Unterhaltsberechtigte: Jüngstes Kind muss 16 Jahre alt sein, Sozialhilfeempfängerin: Jüngstes Kind muss 3 Jahre alt sein
- keine Anrechnung des Verdienstes der Ehefrau bzw. des neuen Partners auf Unterhalt / Kinder
Den Vorteilen der Frau stehen erhebliche Nachteile für den Mann gegenüber:
Besteuerung von des unterhaltspflichtigen Mannes wie Single trotz Sorge für Familie.
Aufgrund der erheblichen Belastungen für den zahlenden Elternteil kommt es – wie oben beschrieben – häufig zu Arbeitsverweigerung oder fälligen Zahlungen wird nur sehr unregelmäßig nachgekommen.
Unterlassene Zahlungen werden häufig klaglos hingenommen: Über die Hälfte der Kindesunterhaltsberechtigten und gut drei Viertel der Trennungsunterhaltsberechtigten nehmen unvollständige oder unregelmässige Zahlungen des ehemaligen Ehepartners hin, ohne rechtliche Schritte einzuleiten. Der Rechtsweg hilft nur sehr eingeschränkt. Bezieher mittlerer Einkommen verzichten häufig trotz gravierender Probleme auf den kostspieligen Rechtsweg, da sich dieser angesichts zu erwartender geringer Unterhaltsbeiträge "nicht rechnet". Ausserdem zeigt sich, dass sich trotz rechtlicher Schritte die Regelmässigkeit und Vollständigkeit der Zahlungen kaum verbessern. Hier gibt es mit 36 Prozent nur eine relativ niedrige Quote derer, die hinterher ordnungsgemäss Kindesunterhalt erhalten. Bei denen, die den Unterhalt aussergerichtlich geregelt haben, liegt diese Quote bei 27 Prozent, also nicht wesentlich niedriger. Öffentliche Transfers machen es möglich, d.h. es müssen erhebliche Steuern dafür aufgebracht werden. Während die privaten Transfers nur etwas mehr als ein Zehntel des Haushaltseinkommens getrennt lebender Frauen bilden, beträgt der Anteil öffentlicher Transfers mehr als ein Viertel, bei Frauen mit Kindern sogar mehr als ein Drittel. Die Zahlungsmoral lässt zu wünschen übrig: Zwei Drittel der Frauen, die Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, erhalten keine Zahlungen. Noch schlechter geht es den (wenigen) anspruchsberechtigten Männern: Hier sind es rund 90 Prozent, die kein Geld bekommen. Die grosse Mehrheit der Zahlungspflichtigen wäre jedoch theoretisch leistungsfähig.
"Nicht leistungsfähige Männer" sind eine Risikogruppe: 10 bis 20 Prozent der unterhaltspflichtigen Männer sind nicht zahlungsfähig und kommen ihrer Unterhaltsverpflichtung wegen mangelnder Ressourcen nicht nach. Über 80 Prozent verfügen hingegen nach Abzug ihrer Unterhaltsverpflichtungen noch über mehr Einkommen als den sogenannten "Selbstbehalt". Aber selbst für den Fall, dass ein Mann genug verdient, dass er deutlich über dem "Selbstbehalt" liegt, reicht es in der Regel nicht aus, um eine neue Familie zu gründen.
Daher verwundert es nicht, dass die allgemeine Lebenszufriedenheit der Frauen ein Jahr nach der Trennung erheblich höher ist als die der Männer, da sie mehr Vorteile in der Scheidung sehen als die Ehemänner. Ein Viertel der Frauen erzielt Einkommensgewinne, und diejenigen mit einem neuen Partner erleben häufig Verbesserungen in den Bereichen Wohnung, Einkommen, Zufriedenheit.
Den 25% der Frauen, die sich finanziell besser stellen stehen die älteren Frauen gegenüber, die meist höhere finanzielle Verluste erleiden: Frauen mit langer Ehedauer und entsprechend höherem Lebensalter hatten vor der Trennung häufig überdurchschnittliche Ehe-Einkommen und müssen nach der Trennung oft besonders starke Einkommensverluste verkraften, so dass sie unter die Armutsgrenze sinken. Diese Frauen nehmen trotzdem seltener staatliche Leistungen in Anspruch. Scheidung im Rentenalter, so ungewöhnlich ist das nicht. Um 40 Prozent, so verrät das Statistische Bundesamt, hat sich die allgemeine Scheidungsrate in den letzten sieben Jahren erhöht, aber um erstaunliche 70 Prozent stieg die Zahl der Scheidungen bei älteren Paaren. Ob das gleichermaßen für Neue wie für Alte Bundesländer gilt, lässt sich nicht mehr ermitteln. Zumindest für die Behörde wächst zusammen, was zusammen gehört. Vergleiche mit Vorjahren lassen sich nicht mehr anstellen, seit 1995 liefert Berlin seine Zahlen nur noch für Gesamt-Berlin. So lässt sich nur festhalten, dass in Deutschland 1998 rund 3.600 Frauen über Sechzig geschieden wurden. Viele der alten Frauen sind durch die Scheidung gezwungen, Sozialhilfe zu beantragen, was wiederum den Staatshaushalt belastet.
Die Studie gibt konkrete Handlungsempfehlungen: Um die (Übergangs-)Probleme nach Trennung und Scheidung zu entschärfen, empfiehlt die Studie konkrete rechts- und familienpolitische Massnahmen. Diese betreffen insbesondere die Förderung der Frauenerwerbstätigkeit, den Ausbau der (Klein-)Kinderbetreuung, eine Revision der Anreizsysteme im Steuer- und Sozialsystem (Richtung Individualbesteuerung), den Ausbau der Schuldnerberatung, das Erwirken einer restriktiveren Kreditvergabe der Banken, eine präventive Information und Aufklärung über Scheidungsfolgen, die Absicherung von Basisansprüchen auf Kindes- und Ehegattenunterhalt, die konsequente Ausschöpfung von Rechtsmitteln (z.B. Zwangsvollstreckungen mit dem Ziel, dass der Sozialstaat nur im Ausnahmefall als Ausfallbürge eintritt), die Entwicklung einer institutionellen "Anlaufstelle" für Informationen und Zahlungen sowie eine Reform der Anspruchsvoraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss.
Scheidungsgrund: Überzogene Erwarungen
Scheidungsgrund: Überzogene Erwartungshaltung aufgrund von Mangel an Information
Die meisten Ehen in Deutschland scheitern an überzogenen Glückserwartungen. „Die Menschen suchen nach Intimität und wollen das Maximum an Glück in der Beziehung finden“, so Familienforscher Wassilo Fthenakis vom Staatsinstitut für Frühpädagogik in München. Die Motive für eine Eheschließung hätten sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Kinder stünden nicht mehr an erster Stelle, sondern die eigene Selbstverwirklichung.
Einer Scheidung gehe heute selten ein akuter Konflikt voraus. „Die Paare trennen sich, weil ein oder beide Partner merken, dass sie ihren Lebensentwurf nicht miteinander verwirklichen können“, so Ftenakis (Quelle: Schwäbische Zeitung, 3.12.2001). Als häufigster Scheidungsgrund wird mit 79% Entfremdung angegeben, gefolgt von Mangel an Kompetenzen, wobei 76% der Frauen die Kompetenz des Partners bemängeln, aber nur 63,6 % der Männer die der Ehefrau. 70,3 % der Frauen geben Unzufriedenheit in der Ehe an gegenüber 53% der Männer.
Interessant ist auch, dass in der LBS-Familienstudie 1/2000 bei einer Untersuchung über Rollenbilder Männer die berufliche Tätigkeit der Frau nach der Familiengründung für unwichtiger halten als die Frauen selbst, bei denen Berufstätigkeit trotz Kindern einen höheren Stellenwert hat. Auch schätzen Frauen den von ihnen durch berufliche Einschränkungen erfahrenen Karriereverzicht als stärker ein als ihre Ehemänner. 27% der Frauen geben Gewalt des Partners als Scheidungsgrund an.
Beratung
Während in den USA rund die Hälfte aller Ehen geschieden werden, ist in Modesto / Kalifornien die Scheidungsrate um 57% gesunken. Dort müssen seit 1986 alle heiratswilligen Paare an einem christlichen Ehevorbereitungskurs teilnehmen. Die Kurse sind zwar umstritten und Paare, die nicht teilnehmen möchten, weichen auf Nachbarstädte aus sowie 10% aller teilnehmenden Paare trennen sich, bevor es zur Heirat kommt, aber die Zahlen sprechen für sich. Wie der Informationsdienst Babtist Press berichtet, bieten inzwischen rund 170 Städte in den USA ähnliche Kurse an. 70% der Städte verzeichnen einen deutlichen Rückgang der Scheidungsrate (Quelle: Family 1/2004).
Aus diesem Grund bietet der Verein CEF e.V. ein Beratungs-Konzept mit grossen Behandlungs-Erfolgen für angeschlagene Ehen an. Der Verein bildet auch Ehe-Berater und -Seelsorger aus, die nach den erprobten Beratungs-Konzepten arbeiten möchten.
Quelle: Christliche Ehe- und Familienarbeit e.V., www.cef-ev.de